Die WEEE-Richtlinie: Verantwortung für Elektromüll

Was ist die WEEE-Richtlinie?
Elektronik ist die am schnellsten wachsende Abfallquelle in der EU. Die Abkürzung WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment. Die EU-Richtlinie regelt den Vertrieb, die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Seit 2018 legt der Open Scope fest, dass jedes Gerät oder Tool, das Strom leitet, unter die Kategorie Elektrogerät fällt. Dazu gehören nun neben Laptops, Fernseher, Toaster oder Waschmaschinen auch Möbel oder Textilien, wie etwa blinkende Schuhe für Kinder.
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU trat im August 2012 in Kraft und ersetzte die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG vom Januar 2003. Die letzten Änderungen erfolgten 2018. Durch diese Regelung werden bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt; um die Umsetzung in nationales Recht kümmern sich die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland wird die Implementierung durch das Elektrogesetz (ElektroG) geregelt.
Bedeutung der WEEE-Richtlinie für den Umweltschutz
Hauptziel der WEEE-Richtlinie ist es, die negativen Umweltauswirkungen von Elektro- und Elektronikabfällen zu minimieren und die Ressourceneffizienz zu verbessern. Durch Wiederverwertung und Recycling soll die Abfallmenge reduziert werden. In vielen Geräten sind gesundheits- und umweltschädliche Substanzen enthalten, wie etwa Quecksilber, Cadmium oder Blei. Diese Stoffe müssen ordnungsgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in den Hausmüll gelangen. Darüber hinaus enthalten Elektrogeräte auch wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Gold, Kupfer oder Aluminium. Das Recycling und die Zurückgewinnung der Rohstoffe schonen die Umwelt und sichern wertvolle Ressourcen. Insgesamt zielt die Richtlinie darauf ab, das Umweltbewusstsein aller in den Lebenszyklus von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten zu verbessern, wie zum Bespiel Hersteller, Vertreiber oder Verbraucher.
Umsetzung der WEEE-Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie betrifft unter anderem Hersteller von Elektrogeräten, sie tragen die Verantwortung für ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer. Produzenten müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte bei der jeweiligen nationalen Behörde registrieren lassen, anschließend erhalten sie eine WEEE-Nummer. Jeder Gerätetyp beziehungsweise jede Marke eines Herstellers muss separat eingereicht werden. Stationäre Händler und Einzelhändler in Deutschland sind verpflichtet, beim Verkauf von neuen Geräten auch die alten kostenlos zurückzunehmen. Auch Online- und Versandhändler sind dazu angehalten, geeignete Rückgabemöglichkeiten bereitzustellen. Wird ein neues Produkt auf den Markt gebracht, muss der Produzent die Garantie für die Finanzierung der späteren umweltgerechten Entsorgung übernehmen. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten müssen Sammel- und Rücknahmesysteme für Elektro- und Elektronikabfälle einrichten.
Quellen:
WEEE-Richtlinie: Umsetzung in Deutschland und Europa
BMUV: Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Eletronik Altgeräte
EUR-Lex European Union Law


